Seit Ende des 12. Jahrhunderts gab es in Wien einen Stadtrichter, der im Bereich des Burgfrieds für Zivilprozesse zuständig war, auch für kleinere Strafsachen. Bis Anfang des 14. Jahrhunderts war er im Tuchlauben 8, dann am Hohen Markt 10-11. Nach einem Brand 1437 wurde ein neues Gerichtsgebäude am Hohen Markt 5 errichtet.

Vor der Schranne, die einen Balkon zugänglich über eine Freitreppe hatte, stand ein Pranger.

Von 1368 bis 1785 war in der Rauhensteingasse 10 das Schergenhaus. Heute würde man Kriminalgefängnis dazu sagen. Die Insassen wurden in der Regel auch verhört und so lange gefoltert, bis sie ihre Untaten zugaben und dann dementsprechend vom Stadtrichter verurteilt. Der Gefängniskeller hatte nichts weiter an Einrichtung als eine „Dacken“, eine Schilfmatte für den Häftling. Daher kommt der auch noch heute bekannte Ausdruck „Der liegt auf der Dacken“, für jemanden dem es gar nicht gut geht.

1839 wurde das Kriminalgericht ins Graue Haus, dem Landesgerichtsgebäude, verlegt. Von den Wienern wurde das Gericht fortan „Landl“ genannt.

Eine Dacke
Das Landl
Rückseite
Rückseite

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