Am obenstehenden Bild könnt ihr einen Teil der Originalpflasterung von 1200 erkennen. Die Stelle findet ihr auf der Freyung, in der Nähe der Ferstel Passage. Das ist es jedoch nicht, was ich euch erzählen wollte. Ich wollte andeuten, welch hartes Pflaster Wien in früheren Zeiten für Menschen war, die sich nach dem damaligen Recht etwas zuschulden kommen ließen, oder manche sogar unschuldig dazu kamen. Lasst mich einmal von der Art der Bestrafung berichten, die lange Zeit zur Rechtsprechung gehörten.

Ehrenstrafen     Sie dienten der öffentlichen Demütigung der Verurteilten. Anketten am Pranger (zumeist einer Steinsäule), Einsperren in einen Schadkorb, Anbinden an einen Schandpfahl, Umhängen einer Halsgeige (Kopf und Hände wurden durch Löcher in einem geteilten Holzbalken gesteckt, Umhängen eines Lästersteines (an einer kurzen Kette wurde ein Stein um den Hals gehängt. Das Gewicht betrug zwischen 9 und 82 kg, je nach schwere der zu büßenden Tat). Der Eselsritt: Rücklings auf einen Esel gebunden und durch die Stadt getrieben. Sowie Rutenstrafen (Auspeitschungen).

Und nicht zu vergessen, das Bäckerschupfen. Auch das war eine Ehrenstrafe für Vergehen gegen Qualität oder Gewicht von Brotlaiben. Eingesperrt in einen hölzernen Käfig oder Korb und mittels einer Hebelvorrichtung wurde der Verurteilte ins Wasser getaucht. Das führte auch manchmal versehentlich zum Tod. Diese Bestrafung wurde zunächst beim Mehlmarkt, dem späteren Neuen Markt, beim Roten Turm und beim Fischertor, aber auch am Graben und später in der Roßau vollzogen.

Freiheitsstrafen                              wurden erst im 16. Jahrhundert verhängt. Es gab auch die abgemilderte Form der Verbannung ins Exil oder Kloster, aber auch das Verbot bestimmte Territorien innerhalb eines Zeitraums zu betreten.

Geldstrafen       hatten eine geringe Bedeutung. Sie dienten höchstens der Genugtuung der Geschädigten.

Verstümmelungsstrafen             Sie spiegelten oftmals das Vergehen wider. Dem Dieb wurde die Hand abgehackt, bei kleineren Diebstählen nur Fingerglieder. Das Abschneiden von Füßen kam seltener zum Tragen. Viel häufiger war schon das Abschneiden von Nase, Ohren, Zunge oder die Blendung der Augen. Auch die Brandmarkung war eine gängige Strafe.

Todesstrafen                     Mord, Raub, Brandstiftung, Vergewaltigung waren Kardinalverbrechen, die mit dem Tod bestraft wurden. Ebenso Zauberei und Hexerei. Der Vollzug der Todesstrafen war immer ein öffentliches Spektakel. Hängen am Galgen, Vierteilen, indem der Verurteilte an Händen und Füßen an vier Pferden angebunden und auseinandergerissen wurde, Rädern und Pfählen gehörten zum gängigen Repertoire. Für die letzten beiden folgt noch eine kleine Erklärung:

Rädern                 Der Verurteilte wurde an Pflöcken mit ausgestreckten Gliedmaßen   am Boden festgebunden. Mit einem großen Wagenrad, das man auf die Gliedmaßen mit der Schmalseite fallen ließ, wurden die Arme und Beine mehrfach gebrochen. Danach wurde der Verurteilte auf ein anderes Wagenrad geflochten. Das war möglich, da durch die Mehrfachbrüche die Glieder diese biegsam waren. Dann wurde das Rad auf einem Pfahl aufgerichtet. Entweder wurde der Verurteilte „humanerweise“ noch enthauptet oder darunter ein Feuer angezündet oder er blieb für die Vögel zum Fraß. Nach dem damaligen Glauben: Nicht bestattet zu werden stand einer Auferstehung entgegen.

Fiel der Geräderte wider aller Erwartungen vom aufgestellten Rad, so sah man das als Eingreifen Gottes. Er wurde nicht weiter gestraft und durfte sogar geheilt werden, soweit das überhaupt möglich war.

Pfählen                 Schon bei Hamurabi, dem babylonischen König der Sumerer um ungefähr 1750 v. Chr. bekannt und oft vollzogen. Auch bei uns war es im Mittelalter weit verbreitet. Auf einen spitzen aufgerichteten Pfahl wurde der Delinquent mit dem Anus draufgesetzt. Dann zog man kurz an den Beinen und überließ den Rest der Schwerkraft und den Bewegungen des Hinzurichtenden. Dadurch rutschte die Person immer tiefer und im „Glücksfall“ durchbohrte die Pfahlspitze das Herz und erlöste ihn von den Qualen.

Ja, und eine Zeit lang wurden Verurteilte bei lebendigem Leib begraben und danach mit einem Pfahl durchbohrt. Der Pfahl sollte den Toten im Grab festnageln, damit sie nicht als Wiedergänger erscheinen konnten. Dieses Vorgehen gab es auch bei den vermeintlichen Vampiren.

Noch eine Besonderheit: Wurde jemand als Magier verurteilt, dann durfte sein Leichnam nicht verbrannt werden. Seine Leiche wurde in ein Fass gestopft und in die Donau geworfen.

Genug gegruselt für heute.

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