Seit Beginn des 16. Jahrhunderts gab es in Österreich das Salzmonopol. Das heißt, das Herrscherhaus hatte das Recht, den Abbau und den Handel mit Salz zu reglementieren und zu verwalten. Die Behörde, die mit dieser Aufgabe betraut war, war das Salzamt. Das Amt bestimmte auch den Salzpreis. In Wien stand das Salzamt zwischen 1500 und 1824, direkt neben der Ruprechtskirche und hatte sogar einen direkten Zugang. Die Kirche war schließlich auch die Kirche der Salzschiffer.
Aus dieser Zeit hat sich auch eine Redewendung erhalten. Wenn sich jemand beschwert und man demjenigen kundtun möchte, dass das Unterfangen vergeblich ist, weil es keinen Einspruch zulässt, so sagt man: „Du kannst dich ja beim Salzamt beschweren.“
Das Salzmonopol in Österreich war nur 1938-45 ausgesetzt und fiel erst durch den Beitritt von Österreich zur EU.